Netzanschluss
Hier finden sie alle relevanten und zu veröffentlichenden Vertragsgrundlagen zum Netzanschluss.
Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer zur Herstellung eines Netzanschlusses finden Sie unter dem Menüpunkt "Netz- bzw. Hausanschluss".
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (§ 18 Abs. 1 EnWG, § 4 Abs. 2 NAV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
Die am 08.11.2006 in Kraft getretene NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Gemeindewerke Halstenbek jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen hat, soweit die Entnahme in Niederspannung erfolgt. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet der Gemeindewerke Halstenbek bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse.
Ergänzende Bedingungen zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)"
Die Ergänzenden Bedinungen zur Niederspannungsanschlussverordnung und deren Anlage definieren und erläutern die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der NAV bei der Gemeindewerke Halstenbek. In der Anlage finden Sie die derzeit gültigen Preise für Netzanschlüsse, Baukostenzuschüsse, Inbetriebssetzungen, Sperrungen, Entsperrungen, Mahngebühren und Umsatzsteuer.

Änderungen (§ 4 Abs. 3 NAV)
Änderungen der ergänzenden Bedingungen, zu denen auch die Technischen Anschlussbedingungen nach § 20 NAV gehören, und Kostenerstattungsregelungen der Gemeindewerke Halstenbek sind zur Zeit nicht geplant.
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss (§ 19 Abs. 1 EnWG)
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Diesen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) liegt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01. November 2006 zugrunde. Sie gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die gemäß § 1 Abs. 1 der TAB an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind oder angeschlossen werden.
Beiblätter zu den Technischen Anschlussbedingungen
Die nachfolgende Übersicht ist eine Zusammenfassung der von den Netzbetreibern (NB) herausgegebenen Beiblätter zur TAB NS Nord.
Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker Handwerk
Nachfolgend finden Sie die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)