Netzanschluss

Hier finden sie alle relevanten und zu veröffentlichenden Vertragsgrundlagen zum Netzanschluss.

Informationen für Haus- und Grundstückseigentümer zur Herstellung eines Netzanschlusses finden Sie unter dem Menüpunkt "Netz- bzw. Hausanschluss".

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss (§ 18 Abs. 1 EnWG, § 4 Abs. 2 NDAV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Die am 08.11.2006 in Kraft getretene NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Gemeindewerke Halstenbek jedermann an ihr Gasnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen haben, soweit die Entnahme in Niederdruck erfolgt. Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der Allgemeinen Versorgung (Netzanschluss) und die Anschlussnutzung. Die NDAV ist automatisch Vertragsbestandteil für alle im Netzgebiet der Gemeindewerke Halstenbek bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse.

Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Halstenbek zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV)"

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV)

Die Ergänzenden Bedinungen zur Niederdurckanschlussverordnung und deren Anlage definieren und erläutern die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der NDAV bei den Gemeindewerken Halstenbek. In der Anlage finden Sie die derzeit gültigen Preise für Netzanschlüsse, Baukostenzuschüsse, Inbetriebssetzungen, Sperrungen, Entsperrungen, Mahngebühren und Umsatzsteuer.

Technische Mindestanforderungen

Veröffentlichung nach § 19 Abs. 2 EnWG, § 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV

Technische Mindestanforderungen für die Auslegung von Direktanschlüssen und -leitungen

Als Betreiber eines Gasverteilungsnetzes sind die Gemeindewerke Halstenbek nach § 19 Abs. 2 des Energiewirtschaftgesetzes verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, die technischen Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb von Direktanschlüssen und -leitungen zu veröffentlichen. Dies gilt für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen.

Die Ausführung der Gasanlage erfolgt nach der Landesbauverordnung, dem technischen Regelwerk des DVGWs (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) insb. den TRGI-, den Versorgungsbedingungen und weiteren Regeln der Technik. Verwendete Gasgeräte und Armaturen müssen mit dem CE-DIN-DVGW- bzw. DVGW-Zeichen und ggf. der Registriernummer gekennzeichnet sein.

Zusätzlich gelten die bei Vertragsschluss schriftlich vereinbarten Verträge und die geltenden Allgemeinen Bestimmungen der Gemeindewerke Halstenbek.