Netzinformation Strom
 
Veröffentlichungspflichten
 
Netzzugang und Entgelte

Netzzugang und Entgelte

Über die Menüpunkte in diesem Bereich finden Sie die Informationen, die für die Nutzung der Infrastruktur Strom relevant sind, sowie die dazugehörigen Entgelte.

Musterverträge

Veröffentlichung nach § 20 Abs. 1 EnWG

Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge

Als Lieferant in unserem Netzgebiet müssen Sie mit uns als Netzbetreiber einen Händlerrahmenvertrag abschließen. Wir arbeiten dabei mit der EVU-Assist GmbH zusammen, die als Dienstleiter die Netzverträge koordiniert. Im Folgenden Link finden Sie ein Muster des z. Z. gültigen Lieferantenrahmenvertrages.

Lieferantenrahmenvertrag Strom

Netznutzung durch Letztverbraucher

Als Endverbraucher brauchen Sie keinen Netznutzungsvertrag abzuschließen. Die Netznutzung wird mit Ihrem Stromlieferanten vertraglich über einen Lieferantenrahmenvertrag vereinbart. Der Liefervertrag mit Ihrem Stromlieferanten beinhaltet somit also auch die Netznutzung.

Nur bei großen industriellen Netzkunden und in absoluten Ausnahmefällen wird auf Wunsch des Anschlussnutzers direkt ein individueller Netznutzungsvertrag geschlossen, wenn dessen Stromlieferungsvertrag das nicht abdeckt.

Netzentgelte

Hier kommen Sie zum Vertragsmanagement und den Netzzugangsbedingungen der Gemeindewerke  Halstenbek.

Hinweis: Die Preisblätter mit den Netznutzungsentgelten finden Sie in den Anlagen der Lieferantenrahmenverträge.

Ansprechpartner

Gemeindewerke Halstenbek
Ostereschweg 9
25469 Halstenbek

Telefon: 04101 - 49 07 - 0
Telefax: 04101 - 49 07 133
E -Mail:

 

  Ansprechpartner Telefon E-Mail
Fachbereich Regulierung Philip Marggraf 04101-4907-159
Fachbereich Netzbetrieb

Andreas Riemschneider

Andreas Riemenschneider
Leitung: tech­nischer Bereich

04101-4907-124

Nicole Mueller

Nicole Müller
Tech­nisches Sekre­tariat

04101-4907-127
Kundenservice Bereiche:  Kunden­service, Verbrauchs­abrechnung, Empfang 04101-4907-151