Netzzugang und Entgelte
Über die Menüpunkte in diesem Bereich finden Sie die Informationen, die für die Nutzung der Infrastruktur Strom relevant sind, sowie die dazugehörigen Entgelte.
Veröffentlichung nach § 20 Abs. 1 EnWG
Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge
Als Lieferant in unserem Netzgebiet müssen Sie mit uns als Netzbetreiber einen Händlerrahmenvertrag abschließen. Wir arbeiten dabei mit der EVU-Assist GmbH zusammen, die als Dienstleiter die Netzverträge koordiniert. Im Folgenden Link finden Sie ein Muster des z. Z. gültigen Lieferantenrahmenvertrages.
Netznutzung durch Letztverbraucher
Als Endverbraucher brauchen Sie keinen Netznutzungsvertrag abzuschließen. Die Netznutzung wird mit Ihrem Stromlieferanten vertraglich über einen Lieferantenrahmenvertrag vereinbart. Der Liefervertrag mit Ihrem Stromlieferanten beinhaltet somit also auch die Netznutzung.
Nur bei großen industriellen Netzkunden und in absoluten Ausnahmefällen wird auf Wunsch des Anschlussnutzers direkt ein individueller Netznutzungsvertrag geschlossen, wenn dessen Stromlieferungsvertrag das nicht abdeckt.
Hier kommen Sie zum Vertragsmanagement und den Netzzugangsbedingungen der Gemeindewerke Halstenbek.
Hinweis: Die Preisblätter mit den Netznutzungsentgelten finden Sie in den Anlagen der Lieferantenrahmenverträge.
Gemeindewerke Halstenbek
Ostereschweg 9
25469 Halstenbek
Telefon: 04101 - 49 07 - 0
Telefax: 04101 - 49 07 133
E -Mail: info@gwhalstenbek.de
Ansprechpartner | Telefon | ||
Fachbereich Regulierung | Philip Marggraf | 04101-4907-159 | p.marggraf@gwhalstenbek.de |
Fachbereich Netzbetrieb |
Andreas Riemenschneider |
04101-4907-124 | a.riemenschneider@gwhalstenbek.de |
Nicole Müller |
04101-4907-127 | n.mueller@gwhalstenbek.de | |
Kundenservice | Bereiche: Kundenservice, Verbrauchsabrechnung, Empfang | 04101-4907-151 |