Gesetzliche Veröffentlichungspflichten Gas
Grundversorger nach §36 ENWG
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung alle drei Jahr jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalendarjahre festzustellen und diesen bis zum 30. September des Jahres zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. Das erste Mal war diese Feststellung zum 1. Juli 2006 durchzuführen. Zum 1. Juli 2009 erfolgte die zweite Feststellung für das Netzgebiet der Gemeindewerke Halstenbek.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Im Gebiet der Stadt Halstenbek erfolgt die Belieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 36 EnWG mehrheitlich durch die Gemeindewerke Halstenbek, so dass diese für die nächsten drei Kalendarjahre als Grundversorger festgestellt werden.
Kontaktdaten:
Gemeindewerke Halstenbek
Ostereschweg 9
25469 Halstenbek
Telefon: 04101 - 49 07 - 0
Fax: 04101 - 49 07 133
Veröffentlichung nach BK7-06-067 - GeLi Gas
Die Gemeindewerke Halstenbek bieten allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Beliefrung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 - GeLi Gas) an.
Information zur Schlichtungsstelle Energie gemäß § 111b EnWG
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpfichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualtität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen betreffen, sind zu richten an: Gemeindewerke Halstenbek, Ostereschweg 9, 25469 Halstenbek, Telefon: 04101 - 49 07 - 0, E-Mail: info@gwhalstenbek.de
Ein Kunde ist berechtigt die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. BGB.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 0 30-27 57 24 0-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de.
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0 30-22 48 0-50 0, Telefax: 0 30-22 48 0-3 23, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de